Aus Datenschutzgründen möchten wir Sie über die künftige Vorgehensweise informieren, wenn eine Zeitungszustellung geändert werden muss:
Wenn Sie wünschen, dass die Zeitung nicht mehr durch die Gemeinschaft zugestellt werden soll und Sie die Zeitung direkt per Post oder online erhalten möchten, muss von Ihnen die Erlaubnis zur Weiterleitung der Daten an unseren Verlag eingeholt werden.
Wir stellen dafür ein Formular bereit und bitten Sie, dieses zu unterschrieben an die Landesgeschäftsstelle zu senden.
Bitte beachten Sie, dass der Verlag mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit benötigt.
Die Zustellung der Zeitung per Post ist kostenpflichtig und beträgt pro Ausgabe € 0,50, die das Mitglied an die Gemeinschaften bezahlen muss.
Die Zustellung der Zeitung in digitaler Form ist für Mitglieder in Gemeinschaften kostenlos. Hier ist eine E-Mail-Adresse Pflicht!